Stellvertretende Schiedsperson für Schönkirchen gesucht
Auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung ist die Schiedsperson gefragt. Schlichten statt Richten: Das ist der Leitspruch der ehrenamlichen Schiedsleute. Sie sind mindestens 30 Jahre und höchstens 70 Jahre alt und dürfen ein öffentliches Amt ausüben? Dann sind Sie genau richtig für die Tätigkeit als Schiedsmann oder Schiedsfrau. Zum Anforderungsprofil einer Schiedsperson zählt neben einer ausgeprägten Bereitschaft zum Zuhören vor allem Verhandlungsgeschick.
Bewerbungen mit Lebenslauf werden bis zum 30. Juni 2024 schriftlich an die Amtsdirektorin des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail an bewerbung@amt-schrevenborn.de erbeten. Telefonische Auskünfte erteilt Frau Inga Kühn unter der Rufnummer 0431 24 09 111.