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07.08.2020

Infos des Amtes Schrevenborn zum Thema "Pop Up Camping" - Campen im Einklang mit der Natur und dem Gesetz!

Es gibt aktuell zum Konzept „Pop Up-Camping“ in vielen Medien Berichterstattung und Werbung.

Dabei handelt es sich unter anderem um eine Internet-Seite, die privaten „Gastgebern“ eine Plattform bietet, auf der diese z.B. eine Grünfläche hinter dem Hof, eine große private Gartenparzelle oder eine Wiese als „Mini-Campingplatz im Grünen“ für 1 bis 3 bzw. bis zu 5 Stellplätze für Wohnmobile, Wohnwagen oder Zelte anbieten können.

Eine Genehmigung, durch wen auch immer, sei bei dieser Größe angeblich nicht erforderlich.

Diese Aussage ist falsch!

Hinweis der Naturschutzbehörden

Die Naturschutzbehörden des Landes Schleswig-Holstein weisen ausdrücklich auf den Grundsatz hin, dass zur Verhinderung möglicher Beeinträchtigungen für Natur, Landschaft und der Allgemeinheit Zelte und bewegliche Unterkünfte nur auf den dafür zugelassenen Plätzen (Zelt-, Camping-, oder Wohnmobilplätze) aufgestellt oder benutzt werden dürfen. 

So sind ungenehmigte, sogenannte Pop-Up Camps, bei denen Gartenflächen, Hinterhöfe oder sonstige Plätze als Zelt- und Wohnmobilstellplätze gegen Entgelt vermietet werden, rechtswidrig.

Die Nutzer dieser Pop-Up Camps handeln deshalb ordnungswidrig nach § 57 Landesnaturschutzgesetz, wenn sie Zelte oder bewegliche Unterkünfte außerhalb der hierfür zugelassenen Plätze aufstellen oder benutzen.

Auskünfte hierzu erteilt:

Amtsverwaltung Schrevenborn, Herr Hamann, Tel. 0431 24 09 322

Untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön, Tel. 04522 743-0

 

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