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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Amtsverwaltung Schrevenborn ist bemüht, die Webseite www.amt-schrevenborn.de im Einklang mit §11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß §13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung wurde am 26. Oktober 2024 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite www.amt-schrevenborn.de basiert auf dem Content-Management-System iKISS der advantic GmbH und ist zu Teilen mit §13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Folgende Inhalte sind noch nicht barrierefrei

Eine interne Prüfung hat an unterschiedlichen Stellen Schwächen im Bezug auf eine vollumfängliche Barrierefreiheit aufgewiesen. Zu bemängeln waren vor allem

  • Fehlender Bereich mit Basisinformationen in Leichter Sprache
  • Fehlender Bereich mit Basisinformationen in Gebärdensprache
  • Fehlende Übersetzung in andere Sprachen
  • Fehlende Nutzung des Alternativtextes zur Beschreibung von Bildmaterial
  • Fehlende Nutzung der Überschriftenhierarchie
  • Leere Absätze in Nachrichten und statischen Inhalten
  • Unzureichender Kontrast, sowie unzureichende Kenntlichmachung von Links
  • Mangelhafte Kontraste bei grafischem Material
  • Formulare als nicht ausfüllbare PDF
  • Formulare im Word-Format
  • Bildmaterial in unzureichender Qualität
  • Mängel in Modulen von Drittanbietern die per iFrame eingebunden sind, zum Beispiel die Mitfahrzentrale.

An der Behebung dieser Mängel wird gearbeitet. Anfang 2025 soll eine überarbeitete Fassung der Internetseite online gehen, welche eine erleichterte Nutzung gewährleistet. 

Feedback und Kontakt

Wenn Sie bei der Nutzung unserer Seite auf Barrieren stoßen, teilen Sie uns diese bitte mit! Kontaktieren Sie uns per E-Mail an info@amt-schrevenborn.de oder per Telefon, Stichwort Online-Redaktion, 0431 2409-0.


Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein wenden. 

Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift: Karolinenweg 1, 24105 Kiel

Postanschrift: Postfach 7121, 24171 Kiel

Telefon: 0431 988 1620 

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

Internetseite: 

https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren

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