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Infos zur Wohngeld-Reform 2023

Wohngeldreform: Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen Wohngeld-Plus-Gesetz am 25. November 2022 zugestimmt.

Wohngeld Plus

Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Wohngeld Erstantrag Online-Dienst
Wohngeld Erstantrag Online-Dienst

Ob ein möglicher Anspruch auf einen Miet- und Lastenzuschuss besteht und eine Antragstellung bei der zuständigen Behörde Aussicht auf Erfolg hätte, kann über eine aktualisierte Version des Wohngeldrechners ermittelt werden.

1 Pruefen
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Hier geht´s zum:

Wohngeldrechner

Dies spart gegebenenfalls Zeit und Mühe beim Ausfüllen der Unterlagen und die Behörde hat mehr Kapazitäten für die Bearbeitung eingehender Anträge.

Es ist absehbar, dass es bei der Bearbeitung von Anträgen zu Verzögerungen kommen wird. Die Gründe dafür sind vielfältig und betreffen u. a die kurzfristige Gesetzesanpassung, die erst anschließend umsetzbaren Anpassungen bei Antragsformularen und Fachanwendungen sowie Schulungsbedarfe für die Sachbearbeiter*innen.

2 beantragen
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Der Online-Antrag Wohngeld ist nur für Personen die bisher noch kein Wohngeld beziehen. Folgeanträge müssen über den gewohnten Weg gestellt werden.

Für die Nutzung der Serviceseite gemeinsam-online benötigen Sie ein Konto. Registrieren Sie sich anfangs mit ihren korrekten Daten und bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse. Ein Servicekonto+ wird nicht benötigt.

Nach der Registrierung können Sie diesem Link hier: Erstantrag Wohngeld folgen, sich einloggen und den Antrag ausfüllen. Haben Sie das Formular am Ende abgeschickt, erhalten Sie eine Versandbestätigung per Nachricht im Serviceportal. Gerne können Sie sich eine Übersicht Ihres Antrags abspeichern.

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