Städtebauförderungsprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Städtebauliche Gesamtmaßnahme Heikendorfer Ortsmitte
Zuwendungszweck
Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen für städtebauliche Gesamtmaßnahmen gemäß §164a BauGB sind
- Das BauGB in der jeweils geltenden Fassung,
- §44 LHO einschließlich der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung
- Die Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015)
- Die diese Richtlinie ergänzenden Regelungen bzw. Fördergrundsätze wie z.B. die „Grundsätze für den Einsatz des Darlehensprogramms Städtebauförderung 1993 bis 1995 des Landes Schleswig-Holstein.
Zuwendungsgegenstand
Einzelne Maßnahmen können nur als Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme gefördert werden.
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme ist räumlich abzugrenzen. Der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln ist auf das räumlich abgegrenzte Gebiet (Fördergebiet) beschränkt.
Chronologie
27.06.2013 |
Interessenbekundungsverfahren durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zum Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ |
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28.08.2013 |
Interessenbekundung der Gemeinde Heikendorf zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ |
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08.11.2013 |
Durchführung einer Ortsbesichtigung für das Gebiet der Ortsmitte zu den städtebaulichen Problemlagen durch das Innenministerium |
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10.01.2014 |
Mitteilung durch das Innenministerium, dass die Gemeinde Heikendorf frühestens im Jahr 2015 in das Programm aufgenommen werden kann. |
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12.11.2014 |
Aufforderung durch das Innenministerium zur konkreten Antragstellung für das Programmjahr 2015 |
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26.02.2015 |
Antragstellung der Gemeinde Heikendorf zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm für das Programmjahr 2015. |
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11.03.2015 |
Beschluss der Gemeindevertretung über die Stellung eines Antrages zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ |
Sitzungsvorlage GH/2578/2015 |
22.10.2015 |
Bewilligung einer Zuwendung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein nach Maßgabe der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 01.01.2015 (StBauFR SH 2015) in Höhe von 1.614.000,00€ für die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Ortsmitte“ der Gemeinde Heikendorf.
Die Zuwendung setzt sich zusammen aus a) Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 807.000,00€ b) Landesmittel in Höhe von 807.000,00€
Bereitstellung der Zuwendung im
Auf diese Zuwendung sind gemeindliche Eigenmittel in Höhe von 807.000,00€ zu erbringen, so dass für Gesamtmaßnahme Gesamtmittel in Höhe von 2.421.000,00€ zur Verfügung stehen. |
Zuwendungsbescheid Vom 22.10.2015 |
07.03.2016 |
Beschluss des Bauausschusses über die Ausschreibung der Leistungen für die vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB mit einem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) sowie über die Ausschreibung zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes und die Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes |
Sitzungsvorlage GH/0219/2016 |
07.03.2016 |
Beschluss des Bauausschusses über die Entwicklungsperspektiven in der Ortsmitte |
Sitzungsvorlage GH/0243/2016 |
11.04.2016 |
Beschluss des Bauausschusses über die Gebietsabgrenzung für das Untersuchungsgebiet (Variante C) |
Sitzungsvorlage GH/0287/2016 |
27.04.2016 |
Beschluss der Gemeindevertretung über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gem. §141 BauGB |
Sitzungsvorlage GH/0272/2016 |
27.04.2016 |
Beschluss der Gemeindevertretung über die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes durch die Firma Cima Beratung + Management GmbH |
Sitzungsvorlage GH/0280/2016 |
08.06.2016 |
Beschluss der Gemeindevertretung über die Vergabe der Leistung für die Erstellung eines Verkehrskonzeptes an die Firma Argus Stadt- und Verkehrsplanung. |
Sitzungsvorlage GH/0572/2016 |
08.06.2016 |
Beschluss der Gemeindevertretung über die Vergabe der Leistung für die vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) an die Firma Gos mbH. |
Sitzungsvorlage GH/0572/2016 |
06/2016 |
Bekanntmachung der vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet „Ortsmitte“ im amtlichen Bekanntmachungsblatt |
Heikendorfer Anzeiger |
13.07.2016 |
Beschluss der Gemeindevertretung über die Bildung eines Arbeitskreises zur Begleitung der Gutachter im Rahmen der Konzepterstellung im Städtebauförderungsprogramms |
Sitzungsvorlage GH/0697/2016 |
27.07.2016 |
1. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsmitte“ |
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20.09.2016 |
2. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsmitte“ |
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10.11.2016 |
3. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsmitte“ |
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21.12.2016 |
Beschluss der Gemeindevertretung über eine Änderung der Grenzen für das Untersuchungsgebiet. |
Sitzungsvorlage GH/0968/2016 Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen |
18.02.2017 |
1. Öffentlichkeitsveranstaltung/Workshop zur Vorstellung des Einzelhandelskonzeptes, des Verkehrskonzeptes und der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und zur Diskussion von städtebaulichen Entwicklungszielen in der Ortsmitte |
Einzelhandelskonzept Verkehrskonzept (Vortrag) Städtebauplanung (Vortrag) |
08.03.2017 |
4. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsmitte“ |
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03/2017 |
Bekanntmachung der vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet „Ortsmitte“ im amtlichen Bekanntmachungsblatt |
Heikendorfer Anzeiger |
26.04.2017 |
In Vorbereitung: 5. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsmitte“ |
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06.07.2017 |
In Vorbereitung: 2. Öffentlichkeitsveranstaltung/Workshop zur Vorstellung des Entwurfs des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) und zur Diskussion von städtebaulichen Entwicklungszielen in der Ortsmitte |
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26.04.2017 |
5. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsmitte“ |
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15.05.2017 |
6. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsmitte“ |
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01.11.2017 |
7. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsmitte“ |
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16.11.2017 |
2. Öffentlichkeitsveranstaltung/Workshop zur Vorstellung des Entwurfs des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) und zur Diskussion von städtebaulichen Entwicklungszielen in der Ortsmitte |
Heikendorfer Anzeiger |
13.12.2017 |
Beschluss der Gemeindevertretung über die Fassung der „Vorbereitenden Untersuchungen (VU)“ und das „Integrierte Entwicklungskonzept (IEK)“
Beschluss der Gemeindevertretung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ (Sanierungssatzung)
Beschluss der Gemeindevertretung über die Durchführung der sanierungsrechtlichen Gesamtmaßnahme für einen Zeitraum von 10 Jahren |
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27.12.2017 |
Antragstellung beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein auf Zustimmung zur räumlichen Abgrenzung des Fördergebietes (Sanierungsgebiet Ortsmitte) sowie auf Zustimmung zur städtebaulichen Planung (IEK) als wesentliche Grundlage für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln |
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März 2018 |
Vergabeverfahren für die Begleitung der Ausschreibung eines Sanierungsträgers |
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April 2018 In Planung/ |
Bekanntmachung der Sanierungssatzung Ausschreibung eines Sanierungsträgers zur Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsziele 04.07.2018 Die Gemeindevertretung beauftragt den Ältestenrat, die Umsetzung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Ortsmitte“ (IEK) und der dort enthaltenen Maßnahmen zu koordinieren und zu begleiten. 12.12.2018 Beschluss zur Überarbeitung des integrierten Entwicklungskonzeptes durch die Gemeindevertretung 11.04.2019 Auftaktgespräch mit dem neuen Sanierungsträger der GOS mbH und dem Ältestenrat. 27.05.2019 Beauftragung eines Planungsbüros zur Überarbeitung des IEK „Ortsmitte“ 27.06.2019 Treffen Arbeitskreis „Ortsmitte“ 19.08.2019 Treffen Arbeitskreis „Ortsmitte“ mit Einladung an den HGV, Seniorenbeirat und den Kinder- und Jugendbeirat 07.11.2019 Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ortsmitte 13.11.2019 Sitzung der Gemeindevertretung |
Heikendorfer |
Beschluss über die Entwurfsfassung der Fortschreibung des integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) mit Herausnahme des Bereiches Langer Rehm und aktualisierter Kosten- und Finanzierungsübersicht.
Nächste Schritte:
- Einholung der Zustimmung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig Holstein
- Nach Zustimmung des Ministeriums: Beschluss der Gemeindevertretung über die Änderung der Satzung
Beschluss über die Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss von Kaufverträgen zum Erwerb der Grundstücke Teichtor 1a, Teichtor 3 und Buurvagt 1.
Nächste Schritte:
- Anmeldung der Maßnahmen im Maßnahmenplan
- Durchführung des Kaufs nach Genehmigung des Maßnahmenplanes durch das Ministerium
Integriertes Entwicklungskonzept (2017) mit Anlagen
Fortschreibung Integriertes Entwicklungskonzept (2019) mit Anlagen
Sanierungssatzung Ortsmitte
+++Ortsentwicklung Heikendorf - Auswertung der Onlinebefragung+++
In einer digitalen Befragung konnten sich alle Heikendorfer*innen und lokalen Akteure aktiv in die Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) für die Heikendorfer Ortsmitte einbringen.
Die Auswertung der Ergebnisse finden Sie unter diesem Link:
Auswertung Onlinebefragung Heikendorf
Hintergrund: Die Ziele und Maßnahmen für die Ortsentwicklung von Heikendorf wurden 2017 in einem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept festgehalten, welches zuletzt 2019 fortgeschrieben wurde. Um weiterhin Fördermittel einsetzen zu können, muss dieses nun an die seitdem veränderten Rahmenbedingungen angepasst und erneuert werden. Das Planungsteam der GOS (Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH) wurde damit beauftragt.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite
Ortsentwicklung Heikendorf
der Gemeinde Heikendorf