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Städtebauförderungsprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

Städtebauliche Gesamtmaßnahme Heikendorfer Ortsmitte

Zuwendungszweck

Die Zuwendungen des Bundes und des Landes sind dazu bestimmt, gebietsbezogene städtebauliche Missstände in der Gemeinde Heikendorf zu beheben oder deutlich und nachhaltig zu mildern. Sie können auch eingesetzt werden, um Teile des Gemeindegebietes erstmalig zu entwickeln oder einer neuen Entwicklung zuzuführen.

Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen für städtebauliche Gesamtmaßnahmen gemäß §164a BauGB sind

  1. Das BauGB in der jeweils geltenden Fassung,
  2. §44 LHO einschließlich der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung
  3. Die Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015)
  4. Die diese Richtlinie ergänzenden Regelungen bzw. Fördergrundsätze wie z.B. die „Grundsätze für den Einsatz des Darlehensprogramms Städtebauförderung 1993 bis 1995 des Landes Schleswig-Holstein.

 

Zuwendungsgegenstand

Zuwendungsgegenstand ist die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme als Einheit im Sinne des Zweiten Kapitels des BauGB, deren einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegt.

Einzelne Maßnahmen können nur als Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme gefördert werden.

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme ist räumlich abzugrenzen. Der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln ist auf das räumlich abgegrenzte Gebiet (Fördergebiet) beschränkt.

Chronologie


27.06.2013

Interessenbekundungsverfahren durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zum Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“

 

28.08.2013

Interessenbekundung der Gemeinde Heikendorf zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“

 

08.11.2013

Durchführung einer Ortsbesichtigung für das Gebiet der Ortsmitte zu den städtebaulichen Problemlagen durch das Innenministerium

 

10.01.2014

Mitteilung durch das Innenministerium, dass die Gemeinde Heikendorf frühestens im Jahr 2015 in das Programm aufgenommen werden kann.

 

12.11.2014

Aufforderung durch das Innenministerium zur konkreten Antragstellung für das Programmjahr 2015

 

26.02.2015

Antragstellung der Gemeinde Heikendorf zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm für das Programmjahr 2015.

 

11.03.2015

Beschluss der Gemeindevertretung über die Stellung eines Antrages zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“

Sitzungsvorlage GH/2578/2015

22.10.2015

Bewilligung einer Zuwendung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein nach Maßgabe der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 01.01.2015 (StBauFR SH 2015) in Höhe von 1.614.000,00€ für die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Ortsmitte“ der Gemeinde Heikendorf.

 

Die Zuwendung setzt sich zusammen aus

a)      Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 807.000,00€

b)      Landesmittel in Höhe von 807.000,00€

 

Bereitstellung der Zuwendung im

  • Haushaltsjahr 2016 bis zu 100.000,00€
  • Haushaltsjahr 2017 bis zu 314.000,00€
  • Haushaltsjahr 2018 bis zu 600.000,00€
  • Haushaltsjahr 2019 bis zu 600.000,00€

 

Auf diese Zuwendung sind gemeindliche Eigenmittel in Höhe von 807.000,00€ zu erbringen, so dass für Gesamtmaßnahme Gesamtmittel in Höhe von 2.421.000,00€ zur Verfügung stehen.

Zuwendungsbescheid

Vom 22.10.2015

07.03.2016

Beschluss des Bauausschusses über die Ausschreibung der Leistungen für die vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB mit einem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) sowie über die Ausschreibung zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes und die Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes

Sitzungsvorlage GH/0219/2016

07.03.2016

Beschluss des Bauausschusses über die Entwicklungsperspektiven in der Ortsmitte

Sitzungsvorlage GH/0243/2016

11.04.2016

Beschluss des Bauausschusses über die Gebietsabgrenzung für das Untersuchungsgebiet (Variante C)

Sitzungsvorlage GH/0287/2016

27.04.2016

Beschluss der Gemeindevertretung über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gem. §141 BauGB

Sitzungsvorlage GH/0272/2016

27.04.2016

Beschluss der Gemeindevertretung über die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes durch die Firma Cima Beratung + Management GmbH

Sitzungsvorlage GH/0280/2016

08.06.2016

Beschluss der Gemeindevertretung über die Vergabe der Leistung für die Erstellung eines Verkehrskonzeptes an die Firma Argus Stadt- und Verkehrsplanung.

Sitzungsvorlage GH/0572/2016

08.06.2016

Beschluss der Gemeindevertretung über die Vergabe der Leistung für die vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) an die Firma Gos mbH.

Sitzungsvorlage GH/0572/2016

06/2016

Bekanntmachung der vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet „Ortsmitte“ im amtlichen Bekanntmachungsblatt

Heikendorfer Anzeiger

13.07.2016

Beschluss der Gemeindevertretung über die Bildung eines Arbeitskreises zur Begleitung der Gutachter im Rahmen der Konzepterstellung im Städtebauförderungsprogramms

Sitzungsvorlage GH/0697/2016

27.07.2016

1. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsmitte“

 

20.09.2016

2. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsmitte“

 

10.11.2016

3. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsmitte“

 

21.12.2016

Beschluss der Gemeindevertretung über eine Änderung der Grenzen für das Untersuchungsgebiet.

Sitzungsvorlage GH/0968/2016

Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen

18.02.2017

1. Öffentlichkeitsveranstaltung/Workshop zur Vorstellung des Einzelhandelskonzeptes, des Verkehrskonzeptes und der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und zur Diskussion von städtebaulichen Entwicklungszielen in der Ortsmitte

Einzelhandelskonzept

Verkehrskonzept (Vortrag)

Städtebauplanung

(Vortrag)

08.03.2017

4. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsmitte“

 

03/2017

Bekanntmachung der vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet „Ortsmitte“ im amtlichen Bekanntmachungsblatt

Heikendorfer Anzeiger

26.04.2017

In Vorbereitung:

5. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsmitte“

 

06.07.2017

In Vorbereitung:

2. Öffentlichkeitsveranstaltung/Workshop zur Vorstellung des Entwurfs des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) und zur Diskussion von städtebaulichen Entwicklungszielen in der Ortsmitte

 

 

26.04.2017

5. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsmitte“

 

15.05.2017

6. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsmitte“

 

01.11.2017

7. Sitzung des Arbeitskreises „Ortsmitte“

 

16.11.2017

2. Öffentlichkeitsveranstaltung/Workshop zur Vorstellung des Entwurfs des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK) und zur Diskussion von städtebaulichen Entwicklungszielen in der Ortsmitte

Heikendorfer Anzeiger

13.12.2017

Beschluss der Gemeindevertretung über die Fassung der „Vorbereitenden Untersuchungen (VU)“ und das „Integrierte Entwicklungskonzept (IEK)“

 

Beschluss der Gemeindevertretung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte“ (Sanierungssatzung)

 

Beschluss der Gemeindevertretung über die Durchführung der sanierungsrechtlichen Gesamtmaßnahme für einen Zeitraum von 10 Jahren

 

27.12.2017

Antragstellung beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein auf Zustimmung zur räumlichen Abgrenzung des Fördergebietes (Sanierungsgebiet Ortsmitte) sowie auf Zustimmung zur städtebaulichen Planung (IEK) als wesentliche Grundlage für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln

 

März 2018

Vergabeverfahren für die Begleitung der Ausschreibung eines Sanierungsträgers

 

April 2018

In Planung/
2. Vj. 2018


Bekanntmachung der Sanierungssatzung          

Ausschreibung eines Sanierungsträgers zur Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsziele

04.07.2018 Die Gemeindevertretung beauftragt den Ältestenrat, die Umsetzung des Integrierten Entwicklungskonzeptes „Ortsmitte“ (IEK) und der dort enthaltenen Maßnahmen zu koordinieren und zu begleiten.

12.12.2018 Beschluss zur Überarbeitung des integrierten Entwicklungskonzeptes durch die Gemeindevertretung

11.04.2019 Auftaktgespräch mit dem neuen Sanierungsträger der GOS mbH und dem Ältestenrat.

27.05.2019 Beauftragung eines Planungsbüros zur Überarbeitung des IEK „Ortsmitte“

27.06.2019 Treffen Arbeitskreis „Ortsmitte“

19.08.2019 Treffen Arbeitskreis „Ortsmitte“ mit Einladung an den HGV, Seniorenbeirat und den Kinder- und Jugendbeirat

07.11.2019 Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ortsmitte

13.11.2019 Sitzung der Gemeindevertretung

 Heikendorfer
 Anzeiger

Beschluss über die Entwurfsfassung der Fortschreibung des integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) mit Herausnahme des Bereiches Langer Rehm und aktualisierter Kosten- und Finanzierungsübersicht.

Nächste Schritte:

  • Einholung der Zustimmung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig Holstein
  • Nach Zustimmung des Ministeriums: Beschluss der Gemeindevertretung über die Änderung der Satzung

Beschluss über die Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss von Kaufverträgen zum Erwerb der Grundstücke Teichtor 1a, Teichtor 3 und Buurvagt 1.

Nächste Schritte:

  • Anmeldung der Maßnahmen im Maßnahmenplan
  • Durchführung des Kaufs nach Genehmigung des Maßnahmenplanes durch das Ministerium

 


+++Ortsentwicklung Heikendorf - Auswertung der Onlinebefragung+++

In einer digitalen Befragung konnten sich alle Heikendorfer*innen und lokalen Akteure aktiv in die Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) für die Heikendorfer Ortsmitte einbringen.

Die Auswertung der Ergebnisse finden Sie unter diesem Link:

Auswertung Onlinebefragung Heikendorf


Hintergrund: Die Ziele und Maßnahmen für die Ortsentwicklung von Heikendorf wurden 2017 in einem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept festgehalten, welches zuletzt 2019 fortgeschrieben wurde. Um weiterhin Fördermittel einsetzen zu können, muss dieses nun an die seitdem veränderten Rahmenbedingungen angepasst und erneuert werden. Das Planungsteam der GOS (Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH) wurde damit beauftragt.


Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite

Ortsentwicklung Heikendorf

der Gemeinde Heikendorf

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